Rechtsprechung
   SG Detmold, 31.03.2009 - S 8 AS 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5741
SG Detmold, 31.03.2009 - S 8 AS 61/08 (https://dejure.org/2009,5741)
SG Detmold, Entscheidung vom 31.03.2009 - S 8 AS 61/08 (https://dejure.org/2009,5741)
SG Detmold, Entscheidung vom 31. März 2009 - S 8 AS 61/08 (https://dejure.org/2009,5741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Anrechnung: ALGII und Kindergeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Kindergeld und ALG II-Bezug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld zu Unrecht bei Hartz IV angerechnet? - Familienkasse irrte sich - Sozialbehörde will deren Rückforderung ignorieren

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Neuberchnung wenn Kindergeld im Hartz 4 Bezug zu Unrecht angerechnet wurde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfte mit Rückzahlungsverpflichtung stellen kein Einkommen dar - Bei feststehender Rückzahlungspflicht steht Geld nicht als Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 7 AS 62/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines

    Auszug aus SG Detmold, 31.03.2009 - S 8 AS 61/08
    Entscheidungserheblich ist, ob im Zeitpunkt des Zuflusses die Rückzahlungsverpflichtung eindeutig festgestellt werden kann (LSG NRW v. 11.12.2008, Az.: L 7 AS 62/08).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 31.03.2009 - S 8 AS 61/08
    Nicht als Einkommen anzusehen sind dagegen Einkünfte, die von vornherein mit einer Rückzahlungspflicht verbunden sind - beispielsweise aus einem Darlehen -, da solche nicht endgültig zur Verwendung zur Verfügung stehen und deshalb nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auch nicht verwendet werden können (Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rn. 29; Söhngen in juriPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 11 Rn. 42; zur Arbeitslosenhilfe BSG v. 13.06.1985, Az.: 7 RAr 27/84).
  • LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 AS 376/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold aus dem Jahr 2009 (S 8 AS 61/08) berufe, ändere dies nichts.

    31 Entgegen der Auffassung der Klägerin und des Sozialgerichts Detmold (Urteil vom 31. März 2009 - S 8 AS 61/08) führt die bloße Rückforderbarkeit des Kindergeldes nicht zu einer bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgeblichen Rückzahlungsverpflichtung.

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2010 - L 3 AS 64/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss -

    Zwar mag eine Ausnahme für den Fall gelten, dass ausbezahltes Kindergeld bereits im Zeitpunkt der Auszahlung mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet war und dem Leistungsempfänger unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Deckung seines Lebensunterhalts nicht mehr zur Verfügung stand (vgl. so Sozialgericht Detmold, Urteil vom 31. März 2009, S 8 AS 61/08, veröffentlicht in juris).
  • SG Duisburg, 09.09.2010 - S 5 AS 44/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Soweit zum Teil vertreten wird, dass rechtswidrig erlangte und mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastete Einnahmen die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern und daher nicht anrechenbar sind (vgl. BSG, Urteil v. 6.4.2000 - B 11 AL 31/99 R bezogen auf deliktisch Erlangtes, zitiert nach juris; SG Detmold, Urteil v. 31.3.2009 - S 8 AS 61/08 betreffend zurückgefordertes Kindergeld; LSG NRW, Urteil v. 11.12.2008 - L 7 AS 62/08 bezogen auf ein Darlehen - jetzt bestätigt durch BSG, Urteil v. 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R, je unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; aus dem Schrifttum: Hengelhaupt in: Hauk/Noftz, Kommentar zum SGB 11, 32.
  • FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14

    Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung

    Zwar mag eine Ausnahme für den Fall gelten, dass ausbezahltes Kindergeld bereits im Zeitpunkt der Auszahlung mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet war und dem Leistungsempfänger unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Deckung seines Lebensunterhalts nicht mehr zur Verfügung stand (vgl. so Sozialgericht Detmold, Urteil vom 31. März 2009, S 8 AS 61/08, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 6 AS 225/15

    Leistungen SGB II ; Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen

    Zur Begründung verwiesen sie auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold (S 8 AS 61/08), das in einem vergleichbaren Fall entschieden habe, dass die SGB II-Leistungen neu berechnet werden müssten.
  • SG Detmold, 18.01.2011 - S 18 AS 201/09

    Anrechnung von Kindergeld auf Arbeitslosengeld II

    Die nachträgliche Erstattungsforderung kann jedoch nicht mehr den ursprünglichen tatsächliche Zufluss im Monat des Bedarfes, also Mai und Juni 2009, beeinflussen (SG Duisburg, Urteil vom 09.09.2010, S 5 AS 44/08; a.A. SG Detmold, Urteil vom 31.03.2009, S 8 AS 61/08).
  • SG Düsseldorf, 10.12.2014 - S 12 AS 2661/12
    Sie verweisen insbesondere auf eine Entscheidung des SG Detmold vom 31.03.2009 (Az.: S 8 AS 61/08), wonach eine rückwirkende Aufhebung von Kindergeld auch gegenüber dem SGB II - Träger einzuwenden und im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens beachtlich sein soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 9 AS 1011/11
    Im Übrigen habe eine andere Kammer des SG Detmold mit Urteil vom 31. März 2009 (Az.: S 8 AS 61/08) die Vorschrift des § 44 Abs. 1 SGB X für anwendbar gehalten und entschieden, dass die Anrechnung des Kindergeldes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2012 - L 8 AY 68/12
    Das SG Detmold in seiner von den Klägern angeführten Entscheidung (Urteil vom 31. März 2009 S 8 AS 61/08 ) übersieht, dass auch zu Unrecht bewilligte Leistungen nicht von vornherein mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sondern es einer ausdrücklichen und Rechtsbehelfen zugänglichen (Rücknahme-, Aufhebungs- und/oder Erstattungs-) Entscheidung bedarf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 787/11
    Nach der Rechtsprechung (z.B. SG Detmold, Urteil vom 31. März 2009 - S 8 AS 61/08 -) dürfe deshalb - nach Annahme des Teilanerkenntnisses - eine den Leistungsanspruch mindernde Anrechnung des Kindergeldes auch für die Zeit vom 1. August 2009 bis 31. Oktober 2009 nicht vorgenommen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2009 - L 7 AS 766/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht